|
LIZENZVERTRAG
Diese Vertragsbedingungen gelten für den HTML-Kurs
"Maschinenschreiben in 22 Lektionen"
WENN SIE NICHT SÄMTLICHE NACHFOLGENDEN BEDINGUNGEN
AKZEPTIEREN, INSTALLIEREN UND VERWENDEN DIE SOFTWARE NICHT.
- Lizenzvertrag. Dieser Vertrag enthält die
Bestimmungen und Bedingungen, die für die Verwendung der
beiliegenden EMROVISION-Software durch den Lizenznehmer gelten.
- Lizenzvergabe. a. Der Liznznehmer darf die Software
auf einem einzelnen Computer nutzen, außer daß (i) sie auf einem
zweiten Computer genutzt werden darf, wenn jederzeit nur eine (1)
Kopie der Software genutzt wird; und (ii) die Lizenz durch ein
Unternehmen oder eine Organisation zur Benutzung durch einen
Mitarbeiter erworben wurde, dieser Mitarbeiter eine der Software zu
Hause benutzen darf. b. Er darf die Software auf einem Netzwerk
benutzen, vorausgesetzt daß für jede Person, die über das
Netzwerk Zugriff auf die Software hat, eine lizensierte Kopie der
Software erworben wurde. c. Wenn er eine Lizenz für eine bestimmte
Anzahl von Kopien erworben hat, darf er die Gesamtanzahl Kopien
anfertigen, wie auf der/n Versandliste/n, der/n Quittung/en oder
dem/n Echtheitszertifikat/en ausgewiesen ist, vorausgesetzt jede
Kopie enthält sämtliche Schutzrechtsvermerke der Originalversion.
Die auf der/n Versandliste/n, der/n Quittung/en oder dem/n
Echtheitszertifikat/en aufgeführte Anzahl der Kopien ist die
Gesamtzahl der Kopien, die für alle Plattformen angefertigt werden
darf.
- Vertrag und Beendigung. Der Lizenznehmer kann
diesen Vertrag jederzeit durch schriftliche Benachrichtigung des
Lizenzgebers beenden. Der Lizenzgeber kann diesen Vertrag mit
sofortiger Wirkung kündigen: bei jedem Verstoß des Lizenznehmers
gegen die weiter unten genannten Vereinbarungen. Nach Beendigung des
Vertrags muß der Lizenznehmer aufhören, die Software zu verwenden,
und nachweislich alle Kopien der Software und der Dokumentation
vernichten oder diese an den Lizenzgeber übergeben.
- Inhaberschaft. Die Inhaberschaft und alle geistigen
oder gewerblichen Schutzrechte an der Software verbleiben bei
EMROVISION bzw. seinen Zulieferern. Sie als Lizenznehmer erkennen
diese Inhaberschaft und geistigen Schutzrechte an und werden nichts
unternehmen, was die Inhaberschaft oder Rechte von EMROVISION oder
seinen Zulieferern an der Software gefährden, einschränken oder in
irgendeiner Weise beeinträchtigen könnte. Die Software unterliegt
dem Schutz des Urheberrechts und entsprechender internationaler Übereinkommen.
Die Inhaberschaft und die zugehörigen Rechte an Inhalten, auf die
mittels der Software zugegriffen wird, stehen dem jeweiligen
Besitzer solcher Inhalte zu und sind rechtlich geschützt. Die im
Rahmen dieses Vertrages gewährte Lizenz gewährt Ihnen keinerlei
Rechte an solchen Inhalten. Jede Kopie der Software muß mit allen
Hinweisen bezüglich der Inhaberschaft versehen werden, mit denen
die Software vom Lizenzgeber bei Lieferung gekennzeichnet sind.
- Einschränkungen. Der Lizenznehmer darf folgendes
nicht tun: (i) Änderungen an der Software vornehmen oder daraus
abgeleitete Arbeiten wie beispielsweise Übersetzungen oder
lokalisierte Versionen anfertigen ; (ii) die Software verändern, übersetzen,
einem Reverse Engineering-Verfahren unterziehen, dekompilieren,
disassemblieren (außer und nur in dem Maß, daß ein geltendes
Gesetz solche Beschränkungen ausdrücklich und spezifisch
verbietet) oder derivative, auf der Software basierende Programme
entwickeln; (iii) die Software vermieten, verpachten, ein Bürgschaftsinteresse
daran verleihen oder anderweitig Rechte an der Software übertragen,
oder die Software weitervertreiben, hypothekarisch belasten,
verkaufen, vermieten, verpachten, in Unterlizenz abgeben, in
gemeinsamer Nutzung zeitweise ausleihen oder im Sinne eines
Dienstleistungsunternehmens einsetzen oder in anderer Weise Rechte
an einem der Software übertragen; (iv) eines der Software oder die
Dokumentation vervielfältigen oder kopieren (außer zum Anfertigen
einer Archivierungskopie, die auf einem anderen Datenträger als
einer Festplatte gespeichert werden muß); (v) Warenzeichen,
Firmenzeichen, Urheberrechts- oder andere Schutzrechtsvermerke,
Beschriftungen, Symbole oder Etiketten in der Software oder in von
Ihnen erstellten Kopien der Software in irgendeiner Weise entfernen
oder abändern; (vi) in einem der Software enthaltene Header-Dateien
oder Klassenbibliotheken verändern
- Beschränkte Gewährleistung. Vorausgesetzt, der
Lizenznehmer hat die zutreffenden Lizenzgebühren entrichtet,
garantiert der Lizenzgeber für einen Zeitraum von 90 Tagen (den
"Garantiezeitraum") ab Datum des Versands der Software an
den Lizenznehmer (d.h., Datum der Versendung der Software auf
Datenträger durch den Lizenzgeber an den Lizenznehmer oder Datum
des Herunterladens des Produkts von einer autorisierten Website von
EMROVISION durch den Lizenznehmer), daß (i) die Datenträger, auf
denen das Software geliefert wird, bei normaler Nutzung frei an Mängeln
in Material und Verarbeitung bleiben und (ii) die Software in unveränderter
Form bei einwandfreier Installation und Verwendung im wesentlichen
den in der zugehörigen Dokumentation beschriebenen Funktionsumfang
besitzt. DIE HIERIN GENANNTE GARANTIE BILDET DIE EINZIGE GARANTIE
BEZÜGLICH DER SOFTWARE. LIZENZGEBER UND SEINE LIEFERANTEN GEBEN DARÜBER
HINAUS WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH IMPLIZIT WEITERE GARANTIEN
HINSICHTLICH DER IN EINEM DER SOFTWARE ENTHALTENEN DATEN ODER DER
TESTDATEN ZU EINEM DER SOFTWARE UND SCHLIESSEN SOLCHE WEITEREN
GARANTIEN HIERMIT AUSDRÜCKLICH AUS. LIZENZGEBER UND SEINE
LIEFERANTEN LEHNEN JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG HINSICHTLICH TITEL,
MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER
NICHTVERLETZUNG DER RECHTER DRITTER AUS. LIZENZGEBER UND SEINE
LIEFERANTEN GARANTIEREN NICHT, DASS DIE SOFTWARE DIE ANFORDERUNGEN
DES LIZENZNEHMERS ERFÜLLEN ODER IN DEN VOM LIZENZNEHMER GEWÄHLTEN
EINSATZKOMBINATIONEN FUNKTIONIEREN ODER DASS DIE VERWENDUNG DER
SOFTWARE SICHER, FEHLERFREI UND UNTERBRECHUNGSFREI SEIN WIRD, UND
DER LIZENZGEBER LEHNT HIERMIT JEDE HAFTBARKEIT DAFÜR AB. DIE IN DEN
SOFTWAREN IMPLEMENTIERTEN SICHERHEITSMECHANISMEN UNTERLIEGEN IHNEN
INNEWOHNENDEN BESCHRÄNKUNGEN, UND ES OBLIEGT DEM LIZENZNEHMER, ZU
PRÜFEN, OB DIE SOFTWARE SEINEN ANFORDERUNGEN GENÜGEN. LIZENZGEBER
UND SEINE LIEFERANTEN GEHEN MIT DEN HIERIN VERANKERTEN
GARANTIEVEREINBARUNGEN KEINERLEI VERPFLICHTUNG EIN, WENN DER
LIZENZNEHMER DIE DATENTRÄGER DURCH UNFALL, VERSEHEN ODER
FEHLERHAFTE NUTZUNG BESCHÄDIGT, DIE SOFTWARE VERÄNDERT,
MODIFIZIERT ODER FALSCH VERWENDET, DIE SOFTWARE ALS BESTANDTEIL VON,
ALS ERGÄNZUNG ZU ODER IN VERBINDUNG MIT EINER NICHT VON EMROVISION
STAMMENDEN SOFTWARE ODER AUF EINEM ANDEREN COMPUTERSYSTEM ALS DEM, FÜR
DAS SIE VORGESEHEN SIND, EINSETZT ODER DER LIZENZNEHMER DIE
VEREINBARUNGEN DIESES VERTRAGS NICHT EINHÄLT. DIE VERPFLICHTUNG DES
LIZENZGEBERS BESCHRÄNKT SICH DURCH DIESE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE
AUSSCHLIESSLICH AUF KORREKTUR ODER ERSATZ ALLER SOFTWARE, DIE DIESER
GARANTIE NICHT VOLLKOMMEN ENTSPRECHEN. WENN DIESE
GARANTIEBEDINGUNGEN NICHT ERFÜLLT WERDEN UND DER LIZENZNEHMER
INNERHALB DES GARANTIEZEITRAUMS DEN LIZENZGEBER DURCH EINEN
SCHRIFTLICHEN BERICHT DAVON IN KENNTNIS SETZT, HAT DER LIZENZGEBER
ALLE IN SEINER MACHT STEHENDEN ZUMUTBAREN ANSTRENGUNGEN ZU
UNTERNEHMEN, UMGEHEND DIE NOTWENIGE KORREKTUR DER FEHLER ODER DEN
ERFORDERLICHEN UMTAUSCH DER FEHLERHAFTEN TEILE VORZUNEHMEN, OHNE DEM
LIZENZNEHMER DAFÜR EINE GEBÜHR IN RECHNUNG ZU STELLEN. DIES BILDET
DAS ALLEINIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHT DES LIZENZNEHMERS BEI
NICHTERFÜLLUNG EINER DER HIERIN AUSDRÜCKLICH GENANNTEN ODER
IMPLIZITEN GARANTIEBEDINGUNGEN. UNGEACHTET DER OBENGENANNTEN
VEREINBARUNGEN IST IN EINIGEN GERICHTSBARKEITEN DER AUSSCHLUSS
BESTIMMTER IMPLIZITER GARANTIEN NICHT GESTATTET; IN DIESEM FALLE
SIND DIE IN DIESEM ABSCHNITT ZUR BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG
AUSGEDRÜCKTEN AUSSCHLÜSSE DER GARANTIEPFLICHTEN DES LIZENZGEBERS
IN DEM MASSE ANZUWENDEN, ALS DIES DURCH DAS ANZUWENDENDE RECHT
GESTATTET IST. DURCH DIESEN VERTRAG WERDEN KEINE GARANTIEN
AUSGESCHLOSSEN, DIE LAUT GESETZ NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN DÜRFEN,
UND JEDE AUS DIESEN GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN ENTSTEHENDE
VERPFLICHTUNG DES LIZENZGEBERS BESCHRÄNKT SICH NACH ENTSCHEIDUNG
DES LIZENZGEBERS AUF ENTWEDER KORREKTUR ODER UMTAUSCH DES
BETREFFENDEN PRODUKTS.
- Haftungsbeschränkung. (a)UNTER KEINEN UMSTÄNDEN
UND NACH KEINER RECHTSTHEORIE, OB ZIVILRECHT, VERTRAGSRECHT ODER
SONSTIGE RECHTE, SIND DER LIZENZGEBER BZW. SEINE ZULIEFERER ODER
WIEDERVERKÄUFER IHNEN ODER BELIEBIGEN PERSONEN GEGENÜBER HAFTBAR FÜR
JEGLICHE INDIREKTE, SONDER-, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN
IRGENDWELCHER ART, DIREKTE SCHÄDEN HINSICHTLICH IM LIEFERUMFANG
ENTHALTENER DATENBANKSOFTWARE EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG
SCHÄDEN AUS DEM VERLUST GESCHÄFTLICHEN ANSEHENS,
ARBEITSUNTERBRECHUNG, COMPUTERVERSAGEN ODER STÖRUNG ODER SÄMTLICHER
GEWERBLICHEN SCHÄDEN BZW. VERLUSTE, SELBST DANN NICHT, WENN DER
LIZENZGEBER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
(b) DER LIZENZGEBER HAFTET IN KEINEM FALL FÜR ZAHLUNGEN ÜBER DEN
BETRAG HINAUS, DEN DER LIZENZGEBER VON IHNEN ALS LIZENZGEBÜHR FÜR
DIE SOFTWARE ERHALTEN HAT, AUCH DANN, WENN DER LIZENZGEBER VON DER MÖGLICHKEIT
EINES SOLCHEN SCHADENS INFORMIERT WURDE, ODER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE
IRGENDWELCHER DRITTER. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS GILT NICHT FÜR DIE
HAFTUNG FÜR DURCH NACHLÄSSIGKEIT SEITENS DES LIZENZGEBERS
VERURSACHTEN TOD BZW. VERLETZUNGEN, IN DEM MASS, WIE DIE GELTENDE
GESETZGEBUNG SOLCHE EINSCHRÄNKUNGEN VERBIETET. EINIGE
GERICHTSBEZIRKE GESTATTEN DAS AUSSCHLIESSEN BZW. DIE EINSCHRÄNKUNG
ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN NICHT, DEMGEMÄSS TRIFFT DIESER
AUSSCHLUSS BZW. DIESE EINSCHRÄNKUNG IN DIESEM FALLE U. U. NICHT ZU.
DER LIZENZNEHMER ALLEIN IST HAFTBAR FÜR ETWAIGE RECHTSANSPRÜCHE,
DIE AUS EINEM VON IHM BEREITGESTELLTEN PRODUKTINHALT BZW. MATERIAL,
AUF DAS BENUTZER ÜBER SOLCHEN PRODUKTINHALT ZUGREIFEN KÖNNEN,
ENTSTEHEN. ALLE BEI VERSAND AB LIZENZGEBER IN EINEM PRODUKT
ENTHALTENEN DATEN DIENEN LEDIGLICH ZU TESTZWECKEN, UND DER
LIZENZGEBER SCHLIESST JEGLICHE RECHTSANSPRÜCHE FÜR ETWAIGE AUS DER
NUTZUNG DIESER DATEN ENTSTEHENDE SCHÄDEN AB. DIE HAFTUNG DES
LIZENZGEBERS IST AUF DEN IN DIESEM ABSCHNITT FESTGESETZTEN UMFANG
BESCHRÄNKT.
|
|