LIZENZVERTRAG

Diese Vertragsbedingungen gelten für den HTML-Kurs "Maschinenschreiben in 22 Lektionen"

WENN SIE NICHT SÄMTLICHE NACHFOLGENDEN BEDINGUNGEN AKZEPTIEREN, INSTALLIEREN UND VERWENDEN DIE SOFTWARE NICHT.

  1. Lizenzvertrag. Dieser Vertrag enthält die Bestimmungen und Bedingungen, die für die Verwendung der beiliegenden EMROVISION-Software durch den Lizenznehmer gelten.
  2. Lizenzvergabe. a. Der Liznznehmer darf die Software auf einem einzelnen Computer nutzen, außer daß (i) sie auf einem zweiten Computer genutzt werden darf, wenn jederzeit nur eine (1) Kopie der Software genutzt wird; und (ii) die Lizenz durch ein Unternehmen oder eine Organisation zur Benutzung durch einen Mitarbeiter erworben wurde, dieser Mitarbeiter eine der Software zu Hause benutzen darf. b. Er darf die Software auf einem Netzwerk benutzen, vorausgesetzt daß für jede Person, die über das Netzwerk Zugriff auf die Software hat, eine lizensierte Kopie der Software erworben wurde. c. Wenn er eine Lizenz für eine bestimmte Anzahl von Kopien erworben hat, darf er die Gesamtanzahl Kopien anfertigen, wie auf der/n Versandliste/n, der/n Quittung/en oder dem/n Echtheitszertifikat/en ausgewiesen ist, vorausgesetzt jede Kopie enthält sämtliche Schutzrechtsvermerke der Originalversion. Die auf der/n Versandliste/n, der/n Quittung/en oder dem/n Echtheitszertifikat/en aufgeführte Anzahl der Kopien ist die Gesamtzahl der Kopien, die für alle Plattformen angefertigt werden darf.
  3. Vertrag und Beendigung. Der Lizenznehmer kann diesen Vertrag jederzeit durch schriftliche Benachrichtigung des Lizenzgebers beenden. Der Lizenzgeber kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen: bei jedem Verstoß des Lizenznehmers gegen die weiter unten genannten Vereinbarungen. Nach Beendigung des Vertrags muß der Lizenznehmer aufhören, die Software zu verwenden, und nachweislich alle Kopien der Software und der Dokumentation vernichten oder diese an den Lizenzgeber übergeben.
  4. Inhaberschaft. Die Inhaberschaft und alle geistigen oder gewerblichen Schutzrechte an der Software verbleiben bei EMROVISION bzw. seinen Zulieferern. Sie als Lizenznehmer erkennen diese Inhaberschaft und geistigen Schutzrechte an und werden nichts unternehmen, was die Inhaberschaft oder Rechte von EMROVISION oder seinen Zulieferern an der Software gefährden, einschränken oder in irgendeiner Weise beeinträchtigen könnte. Die Software unterliegt dem Schutz des Urheberrechts und entsprechender internationaler Übereinkommen. Die Inhaberschaft und die zugehörigen Rechte an Inhalten, auf die mittels der Software zugegriffen wird, stehen dem jeweiligen Besitzer solcher Inhalte zu und sind rechtlich geschützt. Die im Rahmen dieses Vertrages gewährte Lizenz gewährt Ihnen keinerlei Rechte an solchen Inhalten. Jede Kopie der Software muß mit allen Hinweisen bezüglich der Inhaberschaft versehen werden, mit denen die Software vom Lizenzgeber bei Lieferung gekennzeichnet sind.
  5. Einschränkungen. Der Lizenznehmer darf folgendes nicht tun: (i) Änderungen an der Software vornehmen oder daraus abgeleitete Arbeiten wie beispielsweise Übersetzungen oder lokalisierte Versionen anfertigen ; (ii) die Software verändern, übersetzen, einem Reverse Engineering-Verfahren unterziehen, dekompilieren, disassemblieren (außer und nur in dem Maß, daß ein geltendes Gesetz solche Beschränkungen ausdrücklich und spezifisch verbietet) oder derivative, auf der Software basierende Programme entwickeln; (iii) die Software vermieten, verpachten, ein Bürgschaftsinteresse daran verleihen oder anderweitig Rechte an der Software übertragen, oder die Software weitervertreiben, hypothekarisch belasten, verkaufen, vermieten, verpachten, in Unterlizenz abgeben, in gemeinsamer Nutzung zeitweise ausleihen oder im Sinne eines Dienstleistungsunternehmens einsetzen oder in anderer Weise Rechte an einem der Software übertragen; (iv) eines der Software oder die Dokumentation vervielfältigen oder kopieren (außer zum Anfertigen einer Archivierungskopie, die auf einem anderen Datenträger als einer Festplatte gespeichert werden muß); (v) Warenzeichen, Firmenzeichen, Urheberrechts- oder andere Schutzrechtsvermerke, Beschriftungen, Symbole oder Etiketten in der Software oder in von Ihnen erstellten Kopien der Software in irgendeiner Weise entfernen oder abändern; (vi) in einem der Software enthaltene Header-Dateien oder Klassenbibliotheken verändern
  6. Beschränkte Gewährleistung. Vorausgesetzt, der Lizenznehmer hat die zutreffenden Lizenzgebühren entrichtet, garantiert der Lizenzgeber für einen Zeitraum von 90 Tagen (den "Garantiezeitraum") ab Datum des Versands der Software an den Lizenznehmer (d.h., Datum der Versendung der Software auf Datenträger durch den Lizenzgeber an den Lizenznehmer oder Datum des Herunterladens des Produkts von einer autorisierten Website von EMROVISION durch den Lizenznehmer), daß (i) die Datenträger, auf denen das Software geliefert wird, bei normaler Nutzung frei an Mängeln in Material und Verarbeitung bleiben und (ii) die Software in unveränderter Form bei einwandfreier Installation und Verwendung im wesentlichen den in der zugehörigen Dokumentation beschriebenen Funktionsumfang besitzt. DIE HIERIN GENANNTE GARANTIE BILDET DIE EINZIGE GARANTIE BEZÜGLICH DER SOFTWARE. LIZENZGEBER UND SEINE LIEFERANTEN GEBEN DARÜBER HINAUS WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH IMPLIZIT WEITERE GARANTIEN HINSICHTLICH DER IN EINEM DER SOFTWARE ENTHALTENEN DATEN ODER DER TESTDATEN ZU EINEM DER SOFTWARE UND SCHLIESSEN SOLCHE WEITEREN GARANTIEN HIERMIT AUSDRÜCKLICH AUS. LIZENZGEBER UND SEINE LIEFERANTEN LEHNEN JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG HINSICHTLICH TITEL, MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER NICHTVERLETZUNG DER RECHTER DRITTER AUS. LIZENZGEBER UND SEINE LIEFERANTEN GARANTIEREN NICHT, DASS DIE SOFTWARE DIE ANFORDERUNGEN DES LIZENZNEHMERS ERFÜLLEN ODER IN DEN VOM LIZENZNEHMER GEWÄHLTEN EINSATZKOMBINATIONEN FUNKTIONIEREN ODER DASS DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE SICHER, FEHLERFREI UND UNTERBRECHUNGSFREI SEIN WIRD, UND DER LIZENZGEBER LEHNT HIERMIT JEDE HAFTBARKEIT DAFÜR AB. DIE IN DEN SOFTWAREN IMPLEMENTIERTEN SICHERHEITSMECHANISMEN UNTERLIEGEN IHNEN INNEWOHNENDEN BESCHRÄNKUNGEN, UND ES OBLIEGT DEM LIZENZNEHMER, ZU PRÜFEN, OB DIE SOFTWARE SEINEN ANFORDERUNGEN GENÜGEN. LIZENZGEBER UND SEINE LIEFERANTEN GEHEN MIT DEN HIERIN VERANKERTEN GARANTIEVEREINBARUNGEN KEINERLEI VERPFLICHTUNG EIN, WENN DER LIZENZNEHMER DIE DATENTRÄGER DURCH UNFALL, VERSEHEN ODER FEHLERHAFTE NUTZUNG BESCHÄDIGT, DIE SOFTWARE VERÄNDERT, MODIFIZIERT ODER FALSCH VERWENDET, DIE SOFTWARE ALS BESTANDTEIL VON, ALS ERGÄNZUNG ZU ODER IN VERBINDUNG MIT EINER NICHT VON EMROVISION STAMMENDEN SOFTWARE ODER AUF EINEM ANDEREN COMPUTERSYSTEM ALS DEM, FÜR DAS SIE VORGESEHEN SIND, EINSETZT ODER DER LIZENZNEHMER DIE VEREINBARUNGEN DIESES VERTRAGS NICHT EINHÄLT. DIE VERPFLICHTUNG DES LIZENZGEBERS BESCHRÄNKT SICH DURCH DIESE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE AUSSCHLIESSLICH AUF KORREKTUR ODER ERSATZ ALLER SOFTWARE, DIE DIESER GARANTIE NICHT VOLLKOMMEN ENTSPRECHEN. WENN DIESE GARANTIEBEDINGUNGEN NICHT ERFÜLLT WERDEN UND DER LIZENZNEHMER INNERHALB DES GARANTIEZEITRAUMS DEN LIZENZGEBER DURCH EINEN SCHRIFTLICHEN BERICHT DAVON IN KENNTNIS SETZT, HAT DER LIZENZGEBER ALLE IN SEINER MACHT STEHENDEN ZUMUTBAREN ANSTRENGUNGEN ZU UNTERNEHMEN, UMGEHEND DIE NOTWENIGE KORREKTUR DER FEHLER ODER DEN ERFORDERLICHEN UMTAUSCH DER FEHLERHAFTEN TEILE VORZUNEHMEN, OHNE DEM LIZENZNEHMER DAFÜR EINE GEBÜHR IN RECHNUNG ZU STELLEN. DIES BILDET DAS ALLEINIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHT DES LIZENZNEHMERS BEI NICHTERFÜLLUNG EINER DER HIERIN AUSDRÜCKLICH GENANNTEN ODER IMPLIZITEN GARANTIEBEDINGUNGEN. UNGEACHTET DER OBENGENANNTEN VEREINBARUNGEN IST IN EINIGEN GERICHTSBARKEITEN DER AUSSCHLUSS BESTIMMTER IMPLIZITER GARANTIEN NICHT GESTATTET; IN DIESEM FALLE SIND DIE IN DIESEM ABSCHNITT ZUR BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG AUSGEDRÜCKTEN AUSSCHLÜSSE DER GARANTIEPFLICHTEN DES LIZENZGEBERS IN DEM MASSE ANZUWENDEN, ALS DIES DURCH DAS ANZUWENDENDE RECHT GESTATTET IST. DURCH DIESEN VERTRAG WERDEN KEINE GARANTIEN AUSGESCHLOSSEN, DIE LAUT GESETZ NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN DÜRFEN, UND JEDE AUS DIESEN GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN ENTSTEHENDE VERPFLICHTUNG DES LIZENZGEBERS BESCHRÄNKT SICH NACH ENTSCHEIDUNG DES LIZENZGEBERS AUF ENTWEDER KORREKTUR ODER UMTAUSCH DES BETREFFENDEN PRODUKTS.
  7. Haftungsbeschränkung. (a)UNTER KEINEN UMSTÄNDEN UND NACH KEINER RECHTSTHEORIE, OB ZIVILRECHT, VERTRAGSRECHT ODER SONSTIGE RECHTE, SIND DER LIZENZGEBER BZW. SEINE ZULIEFERER ODER WIEDERVERKÄUFER IHNEN ODER BELIEBIGEN PERSONEN GEGENÜBER HAFTBAR FÜR JEGLICHE INDIREKTE, SONDER-, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN IRGENDWELCHER ART, DIREKTE SCHÄDEN HINSICHTLICH IM LIEFERUMFANG ENTHALTENER DATENBANKSOFTWARE EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG SCHÄDEN AUS DEM VERLUST GESCHÄFTLICHEN ANSEHENS, ARBEITSUNTERBRECHUNG, COMPUTERVERSAGEN ODER STÖRUNG ODER SÄMTLICHER GEWERBLICHEN SCHÄDEN BZW. VERLUSTE, SELBST DANN NICHT, WENN DER LIZENZGEBER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. (b) DER LIZENZGEBER HAFTET IN KEINEM FALL FÜR ZAHLUNGEN ÜBER DEN BETRAG HINAUS, DEN DER LIZENZGEBER VON IHNEN ALS LIZENZGEBÜHR FÜR DIE SOFTWARE ERHALTEN HAT, AUCH DANN, WENN DER LIZENZGEBER VON DER MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS INFORMIERT WURDE, ODER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE IRGENDWELCHER DRITTER. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS GILT NICHT FÜR DIE HAFTUNG FÜR DURCH NACHLÄSSIGKEIT SEITENS DES LIZENZGEBERS VERURSACHTEN TOD BZW. VERLETZUNGEN, IN DEM MASS, WIE DIE GELTENDE GESETZGEBUNG SOLCHE EINSCHRÄNKUNGEN VERBIETET. EINIGE GERICHTSBEZIRKE GESTATTEN DAS AUSSCHLIESSEN BZW. DIE EINSCHRÄNKUNG ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN NICHT, DEMGEMÄSS TRIFFT DIESER AUSSCHLUSS BZW. DIESE EINSCHRÄNKUNG IN DIESEM FALLE U. U. NICHT ZU. DER LIZENZNEHMER ALLEIN IST HAFTBAR FÜR ETWAIGE RECHTSANSPRÜCHE, DIE AUS EINEM VON IHM BEREITGESTELLTEN PRODUKTINHALT BZW. MATERIAL, AUF DAS BENUTZER ÜBER SOLCHEN PRODUKTINHALT ZUGREIFEN KÖNNEN, ENTSTEHEN. ALLE BEI VERSAND AB LIZENZGEBER IN EINEM PRODUKT ENTHALTENEN DATEN DIENEN LEDIGLICH ZU TESTZWECKEN, UND DER LIZENZGEBER SCHLIESST JEGLICHE RECHTSANSPRÜCHE FÜR ETWAIGE AUS DER NUTZUNG DIESER DATEN ENTSTEHENDE SCHÄDEN AB. DIE HAFTUNG DES LIZENZGEBERS IST AUF DEN IN DIESEM ABSCHNITT FESTGESETZTEN UMFANG BESCHRÄNKT.